FAQ - Ratgeber
1) Was ist ein Kfz-Gutachten?
Ein Kfz-Gutachten ist eine detaillierte und unabhängige Bewertung eines Fahrzeugs durch einen Kfz-Sachverständigen. Es dokumentiert Schäden, Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und ggf. den Restwert eines Fahrzeugs.
2) Wann benötige ich ein Kfz-Gutachten?
Ein Kfz-Gutachten wird in der Regel nach einem unverschuldeten Unfall, bei größeren Schäden, zur Beweissicherung, bei Fahrzeugbewertungen, Leasingrückgaben oder bei Streitfällen mit Versicherungen benötigt.
3) Wer darf ein Kfz-Gutachten erstellen?
Ein Kfz-Gutachten darf von einem qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, den Gutachter selbst zu wählen. Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger und Mitglied des Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverbandes übernehme ich das für Sie.
4) Wer zahlt das Kfz-Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Bei selbst verschuldeten Schäden oder Bewertungen trägt der Auftraggeber die Kosten selbst.
5) Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag enthält nur eine grobe Reparaturkostenübersicht.
Ein Kfz-Gutachten ist deutlich umfangreicher und enthält zusätzlich u. a.:
- Schadenhergang
- Reparaturdauer
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungs- und Restwert
- Fotodokumentation
6) Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?
Ein vollumfängliches Kfz-Gutachten empfiehlt sich in der Regel ab einer Schadenhöhe von ca. 750 Euro (Bagatellschadengrenze). Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag. Ist die Schadenshöhe unklar, empfiehlt sich die Schadenshöhe ermitteln zu lassen. Nehmen Sie dazu die kostenlose Erstberatung in Anspruch.
7) Wie lange dauert die Erstellung eines Kfz-Gutachtens?
Die Begutachtung erfolgt meist kurzfristig. Das fertige Gutachten wird in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach Fahrzeugbesichtigung erstellt.
8) Muss ich mein Fahrzeug in eine Werkstatt bringen?
Nein. Der Sachverständige kann das Fahrzeug bei Ihnen vor Ort, zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt begutachten.
9) Was ist eine Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall – selbst nach fachgerechter Reparatur. Diese kann bei unverschuldeten Unfällen geltend gemacht werden.
10) Was bedeutet Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder nahekommen. Das Gutachten ermittelt, ob ein Totalschaden vorliegt und welche Entschädigung Ihnen zusteht.
11) Kann ich trotz Gutachten frei entscheiden, ob ich repariere?
Ja. Sie können selbst entscheiden, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen, selbst reparieren oder sich den Schaden auszahlen lassen.
12) Was ist ein unabhängiger Gutachter?
Ein unabhängiger Gutachter arbeitet nicht im Auftrag einer Versicherung, sondern ausschließlich im Interesse des Geschädigten. Dies stellt eine objektive und vollständige Schadenbewertung sicher.
13) Wird das Gutachten von der Versicherung anerkannt?
Ja. Ein korrekt und fachgerecht erstelltes Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen wird von Versicherungen in der Regel anerkannt.
14) Kann ich die im Gutachten angegebene Wertminderung zusätzlich bei der Versicherung geltend machen?
Ja. Als Geschädigter kannst du die merkantile Wertminderung zusätzlich zu den Reparaturkosten aus dem Gutachten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wichtig ist, dass sie separat ausgewiesen und klar eingefordert wird.
15) Was muss ich zum Gutachtertermin mitbringen?
Hilfreich sind:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Unfallbericht oder Fotos (falls vorhanden)
- Angaben zur gegnerischen Versicherung
- Angaben der vertretenden Anwaltskanzlei (falls erforderlich)
16) Kann ich Sie direkt nach dem Unfall kontaktieren?
Ja, unbedingt. Eine frühe Kontaktaufnahme hilft, Fehler zu vermeiden und Ihre Ansprüche vollständig zu sichern. Nutzen sie die kostenlose, telefonische Erstberatung und vereinbaren Sie mit uns gleich einen Besichtigungstermin bei Ihnen vor Ort.
