FAQ - Ratgeber

Häufige Fragen zum Kfz-Gutachten – Ratgeber vom unabhängigen Sachverständigen Alpat in Ingolstadt

 

Diese Seite beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Kfz-Gutachten, Unfallschäden, Fahrzeugbewertungen und Schadensregulierung. Alle Antworten stammen von Alper Alpat, zertifiziertem Kfz-Sachverständigen und DGuSV-Mitglied, tätig in Ingolstadt, Kösching, der gesamten Region 10, sowie München, Nürnberg und Augsburg.

 

Offene Fragen? Kostenlose Erstberatung: 0174 3128308 · info@alpat.de

 

1) Was ist ein Kfz-Gutachten?

Ein Kfz-Gutachten ist eine detaillierte und unabhängige Bewertung eines Fahrzeugs durch einen Kfz-Sachverständigen. Es dokumentiert Schäden, Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und ggf. den Restwert eines Fahrzeugs.

 

2) Wann benötige ich ein Kfz-Gutachten?

Ein Kfz-Gutachten wird in der Regel nach einem unverschuldeten Unfall, bei größeren Schäden, zur Beweissicherung, bei Fahrzeugbewertungen, Leasingrückgaben oder bei Streitfällen mit Versicherungen benötigt.

 

3) Wer darf ein Kfz-Gutachten erstellen?

Ein Kfz-Gutachten darf von einem qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, den Gutachter selbst zu wählen. Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger und Mitglied des Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverbandes übernehme ich das für Sie.

 

4) Wer zahlt das Kfz-Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Bei selbst verschuldeten Schäden oder Bewertungen trägt der Auftraggeber die Kosten selbst.

 

5) Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag enthält nur eine grobe Reparaturkostenübersicht.
Ein Kfz-Gutachten ist deutlich umfangreicher und enthält zusätzlich u. a.:

  • Schadenhergang
  • Reparaturdauer
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert
  • Fotodokumentation

 

6) Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?

Ein vollumfängliches Kfz-Gutachten empfiehlt sich in der Regel ab einer Schadenhöhe von ca. 750 Euro (Bagatellschadengrenze). Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag. Ist die Schadenshöhe unklar, empfiehlt sich die Schadenshöhe ermitteln zu lassen. Nehmen Sie dazu die kostenlose Erstberatung in Anspruch.

 

7) Wie lange dauert die Erstellung eines Kfz-Gutachtens?

Die Begutachtung erfolgt meist kurzfristig. Das fertige Gutachten wird in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach Fahrzeugbesichtigung erstellt.

 

8) Muss ich mein Fahrzeug in eine Werkstatt bringen?

Nein. Der Sachverständige kann das Fahrzeug bei Ihnen vor Ort, zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt begutachten.

 

9) Was ist eine Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung ist der dauerhafte Marktwertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall – selbst nach vollständig fachgerechter Reparatur. Ein unfallrepariertes Fahrzeug erzielt beim Wiederverkauf einen nachweislich niedrigeren Preis als ein unfallfreies Vergleichsfahrzeug. Dieser Betrag ist ein eigenständiger Schadensposten, der neben den Reparaturkosten eingefordert werden kann. Wie das geht, beantwortet Frage 14.

 

10) Was bedeutet Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder nahekommen. Das Gutachten ermittelt, ob ein Totalschaden vorliegt und welche Entschädigung Ihnen zusteht.

 

11) Kann ich trotz Gutachten frei entscheiden, ob ich repariere?

Ja. Sie können selbst entscheiden, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen, selbst reparieren oder sich den Schaden auszahlen lassen.

 

12) Was ist ein unabhängiger Gutachter?

Ein unabhängiger Gutachter arbeitet nicht im Auftrag einer Versicherung, sondern ausschließlich im Interesse des Geschädigten. Dies stellt eine objektive und vollständige Schadenbewertung sicher.

 

13) Wird das Gutachten von der Versicherung anerkannt?

Ja. Ein korrekt und fachgerecht erstelltes Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen wird von Versicherungen in der Regel anerkannt.

 

14) Kann ich die im Gutachten angegebene Wertminderung zusätzlich bei der Versicherung geltend machen?

Ja. Als Geschädigter können Sie die merkantile Wertminderung zusätzlich zu den Reparaturkosten aus dem Gutachten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wichtig ist, dass sie separat ausgewiesen und klar eingefordert wird.

 

15) Was muss ich zum Gutachtertermin mitbringen?

Hilfreich sind:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Unfallbericht oder Fotos (falls vorhanden)
  • Angaben zur gegnerischen Versicherung
  • Angaben der vertretenden Anwaltskanzlei (falls erforderlich)

 

 16) Kann ich Sie direkt nach dem Unfall kontaktieren?

Ja, unbedingt. Eine frühe Kontaktaufnahme hilft, Fehler zu vermeiden und Ihre Ansprüche vollständig zu sichern. Nutzen sie die kostenlose, telefonische Erstberatung und vereinbaren Sie mit uns gleich einen Besichtigungstermin bei Ihnen vor Ort.

 

17) Kann ich einen Mietwagen beanspruchen, während mein Auto repariert wird?

Ja. Als Unfallgeschädigter haben Sie in der Regel Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatzwagen für die Reparaturdauer. Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Beide Ansprüche werden im Gutachten ausgewiesen und der Versicherung gegenüber geltend gemacht.

 

18) Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen würden, um ein vergleichbares Fahrzeug am Markt zu kaufen. Der Restwert ist der aktuelle Marktwert Ihres beschädigten Fahrzeugs im Unfallzustand. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt in der Regel ein wirtschaftlicher Totalschaden vor – Sie erhalten dann die Differenz als Entschädigung.

 

19) Erstellt Alpat auch Gutachten für Motorräder und Zweiräder?

Ja. Gutachten werden für alle Kraftfahrzeuge erstellt: Pkw, Lkw, Transporter, Motorräder, Roller und Zweiräder. Vorgehensweise und Umfang sind identisch mit einem Pkw-Gutachten.

 

20) Ist das Gutachten bei einem Rechtsstreit vor Gericht verwendbar?

Ja. Gutachten von Alpat werden nach den anerkannten Grundsätzen der Kfz-Begutachtung erstellt und sind vollständig gerichtsverwertbar. Sie werden als Beweismittel in zivilrechtlichen Verfahren anerkannt.

 

21) Kommt Alpat auch nach Eichstätt, Neuburg an der Donau oder Pfaffenhofen?

Ja. Das Einzugsgebiet umfasst die kreisfreie Stadt Ingolstadt sowie die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen an der Ilm – die gesamte Region 10. Auf Anfrage auch in den Großräumen München, Nürnberg und Augsburg.

 

22) Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt oder anzweifelt?

Das kommt vor. Alpat steht in diesem Fall zur Verfügung: Das Gutachten wird fachlich gegenüber der Versicherung, Ihrem Anwalt oder vor Gericht erläutert. Ein qualifiziertes, unabhängiges Gutachten ist das stärkste Mittel, um Ihre vollständige Entschädigung durchzusetzen.

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